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   VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12   

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VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12 (https://dejure.org/2012,32212)
VG Cottbus, Entscheidung vom 15.08.2012 - 1 L 246/12 (https://dejure.org/2012,32212)
VG Cottbus, Entscheidung vom 15. August 2012 - 1 L 246/12 (https://dejure.org/2012,32212)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12
    Ein Mitgliedstaat darf es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn aufgrund von Angaben in diesem Führerschein oder anderer vom Ausstellermitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Information feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerschein der Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des 1. Mitgliedstaats eine Maßnahme des Entzugs der früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 15.09 - Urteilsabdruck S. 8; EuGH, Beschl. v. 09. Juli 2009 - C-445/08 , zit. nach http://www. eur-lex.europa.eu Rn. 59).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12
    Ein Mitgliedstaat darf es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem zu einem späteren Zeitpunkt von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn aufgrund von Angaben in diesem Führerschein oder anderer vom Ausstellermitgliedstaat herrührender unbestreitbarer Information feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerschein der Inhaber, auf den im Hoheitsgebiet des 1. Mitgliedstaats eine Maßnahme des Entzugs der früheren Fahrerlaubnis angewendet worden ist, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 15.09 - Urteilsabdruck S. 8; EuGH, Beschl. v. 09. Juli 2009 - C-445/08 , zit. nach http://www. eur-lex.europa.eu Rn. 59).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12
    Ungeachtet der vorstehenden Erwägungen liegen weitere Anhaltspunkte für eine Verletzung des Wohnsitzerfordernisses vor, die der Behörde bzw. dem Gericht Veranlassung bieten, dieser Frage im Widerspruchs- und Hauptsacheverfahren weiter nachzugehen (zu dieser Möglichkeit vgl. EuGH, Urt. v. 26. April 2012 - C-419/10 juris Rn. 90; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21. Juni 2012 - 10 S 968/12 - juris Rn. 7).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12
    Diese Regelungen stehen mit dem Recht der Europäischen Union, nämlich der Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG - ABl. L 237 v. 24.08.1991 - Zweite Führerscheinrichtlinie) - die vorliegend maßgeblichen Regelungen der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403/18 - 3. Führerscheinrichtlinie) gelten nach ihrem Art. 18 S. 2 erst ab dem 19. Januar 2009 - in Einklang (vgl. EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - C-329/06 - juris Rn. 72 und C-334/06 juris Rn. 62).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12
    Was einer "zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht", ergibt sich aus § 29 StVG n. F., einschließlich der Regelungen über die Anlauf- und Ablaufhemmung, § 29 Abs. 5 und 6 StVG (BVerwG, Urt. v. 09. Juni 2005 - BVerwG 3 C 21.04 - juris Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 18. Juni 2012 - 11 ZB 11.2020 - juris Rn. 10 ff.), so dass vorliegend (schon) mit Blick auf die Anlaufhemmung von fünf Jahren nach § 29 Abs. 5 S. 1 StVG von einer Verwertbarkeit bis zum Ablauf des 16. September 2012 auszugehen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12

    Eilverfahren - Zur Berechtigung, aufgrund einer in der Tschechischen Republik

    Auszug aus VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12
    Ungeachtet der vorstehenden Erwägungen liegen weitere Anhaltspunkte für eine Verletzung des Wohnsitzerfordernisses vor, die der Behörde bzw. dem Gericht Veranlassung bieten, dieser Frage im Widerspruchs- und Hauptsacheverfahren weiter nachzugehen (zu dieser Möglichkeit vgl. EuGH, Urt. v. 26. April 2012 - C-419/10 juris Rn. 90; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21. Juni 2012 - 10 S 968/12 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 11 ZB 11.2020

    1997 und 1999 rechtskräftig geahndete Trunkenheitsfahrten

    Auszug aus VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12
    Was einer "zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht", ergibt sich aus § 29 StVG n. F., einschließlich der Regelungen über die Anlauf- und Ablaufhemmung, § 29 Abs. 5 und 6 StVG (BVerwG, Urt. v. 09. Juni 2005 - BVerwG 3 C 21.04 - juris Rn. 31; Bayerischer VGH, Beschl. v. 18. Juni 2012 - 11 ZB 11.2020 - juris Rn. 10 ff.), so dass vorliegend (schon) mit Blick auf die Anlaufhemmung von fünf Jahren nach § 29 Abs. 5 S. 1 StVG von einer Verwertbarkeit bis zum Ablauf des 16. September 2012 auszugehen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 16 A 1394/09

    Aberkennung des Rechts des Gebrauchmachens einer erworbenen polnischen

    Auszug aus VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12
    Es spricht viel dafür, dass dem Wohnsitzerfordernis vorliegend bereits deshalb nicht genügt wurde, weil hierfür der Zeitpunkt der Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis maßgeblich ist und der Antragsteller in diesem Zeitpunkt ausweislich der Aufenthaltskarte der Republik Polen mit Gültigkeit ab dem 28. Dezember 2005 noch nicht seit 185 Tagen seinen Wohnsitz in Polen hatte (zu diesem Erfordernis: OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25. Juni 2012 - 16 B 713/12 - juris Rn. 6; Urt. v. 06. September 2011 - 16 A 1394/09 - juris Rn. 45).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2012 - 16 B 713/12
    Auszug aus VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12
    Es spricht viel dafür, dass dem Wohnsitzerfordernis vorliegend bereits deshalb nicht genügt wurde, weil hierfür der Zeitpunkt der Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis maßgeblich ist und der Antragsteller in diesem Zeitpunkt ausweislich der Aufenthaltskarte der Republik Polen mit Gültigkeit ab dem 28. Dezember 2005 noch nicht seit 185 Tagen seinen Wohnsitz in Polen hatte (zu diesem Erfordernis: OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25. Juni 2012 - 16 B 713/12 - juris Rn. 6; Urt. v. 06. September 2011 - 16 A 1394/09 - juris Rn. 45).
  • VG Neustadt, 16.04.2012 - 3 L 280/12

    Stadtrat von Germersheim muss vorerst nicht über Verbot der

    Denn außer bei der Antragsgegnerin hat der Antragsteller auch in anderen Kommunen in Rheinland-Pfalz bezogen auf deren Bedienstete beantragt, die dortigen kommunalen Vertretungskörperschaften mögen ein Verbot der Ganzkörperverschleierung beschließen (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 27. März 2012 - 1 L 246/12.KO - und des Verwaltungsgerichts Trier vom 3. April 2012 - 1 L 307/12.TR -).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 PA 70/12

    Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit der Gewährung einstweiligen Rechtschutzes

    Zudem erscheint es zweifelhaft, ob es sich bei dem Anliegen des Antragstellers um eine "Angelegenheit der Kommune" handelt (verneinend: VG Koblenz, Beschluss vom 27. März 2012 - 1 L 246/12.KO - und VG Trier, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 L 307/12.TR); der vom Antragsteller geltend gemachte Anspruch nach § 34 Satz 1 NKomVG setzt aber voraus, dass es sich um eine Anregung in solchen Angelegenheiten handelt.
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